Bevor das erste Gespräch mit einem Makler ansteht, wollen die meisten Eigentümer eine Zahl wissen: Was kostet mich das eigentlich? Und schnell hält sich hartnäckig ein Irrtum: die Provision sei gesetzlich auf einen festen Satz vorgeschrieben. Das stimmt so nicht, und genau diese Verwechslung sorgt regelmäßig für Verunsicherung. In Mönchengladbach wurden 2024 immerhin 2.466 Immobilien-Kaufverträge beurkundet, ein Plus von 18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Quelle: Grundstücksmarktbericht 2025). Entsprechend oft stellt sich die Kostenfrage. Dieser Ratgeber trennt, was das Gesetz tatsächlich regelt, von dem, was Verhandlungssache bleibt.
Kurz gesagt: Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, sondern frei verhandelbar. Ortsüblich liegt sie beim Hausverkauf gesamt zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises . Gesetzlich vorgeschrieben ist seit Dezember 2020 nur, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern grundsätzlich hälftig teilen, wenn beide einen Makler beauftragen .
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?
Marktüblich, nicht gesetzlich fixiert. Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung bewegt sich die Gesamtprovision meist zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer . Wo genau innerhalb dieser Spanne ein Makler landet, ist Verhandlungssache, denn eine gesetzliche Vorgabe zur Höhe gibt es nicht. Fällig wird die Provision erst, wenn der Vertrag tatsächlich durch die Vermittlung des Maklers zustande kommt , vorher entsteht kein Zahlungsanspruch.
Ein Rechenbeispiel auf Basis des oberen Endes der Marktspanne (7,14 Prozent gesamt) macht die Größenordnung greifbar :
| Kaufpreis | Provision gesamt (7,14 %) | Je Seite (3,57 %) |
|---|---|---|
| 250.000 € | 17.850 € | 8.925 € |
| 380.000 € | 27.132 € | 13.566 € |
| 500.000 € | 35.700 € | 17.850 € |

Was regelt das Gesetz wirklich, und was nicht?
Hier liegt der eigentliche Kern der Verwirrung. Das Gesetz regelt seit einer Reform vom Dezember 2020 nicht die Höhe der Provision, sondern ihre Aufteilung . Beauftragen Käufer und Verkäufer bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus denselben Makler, muss die Provision in gleicher Höhe vereinbart werden. Ein Vertrag, der davon abweicht, ist schlicht unwirksam. Beauftragt dagegen nur eine Partei den Makler, darf die andere Partei nur unter engen Bedingungen an den Kosten beteiligt werden: Die beauftragende Partei muss selbst mindestens die Hälfte zahlen, und der Anspruch gegen die andere Seite wird erst fällig, wenn das nachgewiesen ist .
„Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Ein Maklervertrag, der hiervon abweicht, ist unwirksam.“ § 656c Absatz 1 und 2 BGB (Halbteilungsgrundsatz). Quelle: gesetze-im-internet.de

Wer zahlt: Käufer, Verkäufer oder beide?
Das hängt an einer einzigen Frage: Wer hat den Makler beauftragt? Zwei Konstellationen kommen in der Praxis vor, und beide sind an feste Textform gebunden, denn ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss mindestens in Textform geschlossen werden, eine E-Mail reicht dafür aus .
Beide beauftragen den Makler
Käufer und Verkäufer zahlen je die Hälfte der vereinbarten Gesamtprovision. Eine abweichende Aufteilung ist unwirksam.
Nur eine Seite beauftragt den Makler
Die beauftragende Partei bleibt für mindestens die Hälfte zahlungspflichtig. Die andere Seite kann erst danach herangezogen werden, und auch nur unter dieser Bedingung.
In beiden Fällen entsteht der Zahlungsanspruch erst mit dem wirksamen, notariell beurkundeten Kaufvertrag, nicht schon mit der Besichtigung oder der Zusage.

Was zahlen Sie bei Freude Immobilien?
Nach aktuellem Stand berechnen wir auf der Verkäuferseite 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer . Das liegt am unteren Rand der oben genannten Marktspanne und entspricht genau der hälftigen Aufteilung, wie sie das Gesetz seit 2020 für den Regelfall vorsieht. Dafür begleiten wir den Verkauf von der ersten Bewertung über die Vermarktung bis zur Übergabe beim Notar, mit einem Ansprechpartner statt wechselnden Zuständigkeiten.
Vertrag, Maklerwahl und weitere Kosten
Die Provisionshöhe ist nur die halbe Entscheidung. Genauso wichtig: Welche Vertragsart passt zu Ihrer Situation, Alleinauftrag oder einfacher Maklervertrag? Die Unterschiede und was das für Ihre Handlungsfreiheit bedeutet, erklären wir im Ratgeber Maklervertrag: Alleinauftrag oder einfach.
Und nicht jeder Makler arbeitet gleich gründlich. Woran Sie seriöse Arbeit von reiner Verkaufsrhetorik unterscheiden, zeigt der Ratgeber Seriösen Makler erkennen. Neben der Maklerprovision fallen beim Immobilienkauf außerdem die Grunderwerbsteuer, in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises , sowie Notar- und Grundbuchkosten an. Diese Nebenkosten trägt in der Regel der Käufer, sie sind aber ein eigenes Thema und hier bewusst nicht vertieft.
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Ja. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, nur die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist es unter bestimmten Voraussetzungen . Ortsüblich bewegt sich die Gesamtprovision zwischen 5,95 und 7,14 Prozent .
Muss ich als Verkäufer auch für den Käufer-Makler zahlen?
Nur wenn Sie selbst einen Maklervertrag abgeschlossen haben und die enge gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist, dass Sie mindestens die Hälfte tragen. Ohne eigenen Maklervertrag entsteht für Sie keine Zahlungspflicht gegenüber dem Käufer-Makler.
Wann wird die Provision fällig?
Erst mit dem wirksamen, notariell beurkundeten Kaufvertrag. Eine Besichtigung oder mündliche Zusage reicht dafür nicht aus.
Gibt es einen Maklervertrag ohne Provision?
Rechtlich möglich, in der Praxis aber unüblich, da der Makler dann kein Honorar für seine Vermittlung erhält. Details zu den Vertragsarten finden Sie im Ratgeber Maklervertrag.
Was passiert, wenn ich selbst einen Käufer finde?
Das hängt von der vereinbarten Vertragsart ab. Bei einem einfachen Maklervertrag dürfen Sie parallel selbst suchen, bei einem Alleinauftrag gelten andere Regeln. Mehr dazu im Ratgeber zum Maklervertrag.
Gilt die Halbteilung auch bei Mehrfamilienhäusern?
Nein, die gesetzliche Halbteilung nach § 656c und § 656d BGB gilt ausdrücklich für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Bei anderen Objekttypen, etwa Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien, greifen diese Regeln nicht automatisch, hier lohnt der Blick auf den Einzelfall.
Fazit
Die Maklerprovision ist kein starrer Posten, sondern zu einem guten Teil Verhandlungssache, eingebettet in einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Aufteilung. Wer diesen Unterschied kennt, führt das Gespräch mit einem Makler in Mönchengladbach auf Augenhöhe statt aus einer vermeintlichen Zwangslage heraus. Bei Freude Immobilien wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind, sowohl bei der Zahl als auch bei der Leistung dahinter.
Sie überlegen zu verkaufen und möchten wissen, was Ihre Immobilie in Mönchengladbach aktuell wert ist? Wir schätzen den Marktwert kostenlos und unverbindlich ein.
Kostenlose Immobilienbewertung anfordern
Sandy Zimmermann begleitet seit 12 Jahren Eigentümer am Niederrhein beim Verkauf und der Bewertung ihrer Immobilie. Als feste Ansprechpartnerin führt sie jeden Verkauf persönlich, von der ersten Markteinschätzung bis zur Übergabe beim Notar.
Quellen
- § 656a BGB (Textform): gesetze-im-internet.de
- § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz): gesetze-im-internet.de
- § 656d BGB (Abwälzungsverbot): gesetze-im-internet.de
- § 652 BGB (Entstehung des Lohnanspruchs): gesetze-im-internet.de
- Grunderwerbsteuer NRW: finanzamt.nrw.de
- Grundstücksmarktbericht 2025, Gutachterausschuss der Stadt Mönchengladbach: boris.nrw.de (PDF)
- Marktübliche Provisionsspanne (5,95 bis 7,14 Prozent) : immoverkauf24.de
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
